Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Allgemeines – Geltungsbereich
    • Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Elbegarten GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten ausschließlich.
    • Sie gelten, falls laufende Geschäftsbeziehungen mit dem betreffenden Kunden bestehen, somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    • Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
    • Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
    • Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
    • Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
    • Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 13 BGB.
  1. Vertragsschluss
    • Verträge werden grundsätzlich formfrei geschlossen. Sowohl schriftliche als auch mündliche Vereinbarungen sind wirksam. Ausnahme hiervon bilden Vereinbarungen, die Dauerschuldverhältnisse begründen. Diese bedürfen der Schriftform.
    • Der Inhalt von durch uns versandte Bestätigungsschreiben gilt als vereinbart, soweit ihm nicht unverzüglich schriftlich oder fernschriftlich widersprochen wird. Sofern sich zwei Bestätigungsschreiben kreuzen, gilt die Bestätigung der Elbegarten GmbH, es sei denn, dass der Kunde unverzüglich schriftlich oder fernschriftlich Einspruch dagegen erhebt.
    • Angebote sind unverbindlich und freibleibend bezüglich Lieferung und Preis. Kaufpreis ist, wenn nichts anderes vereinbart ist, der am Tag der Lieferung gültige Preis.
  1. Eigentumsvorbehalt
    • Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
    • Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist die Elbegarten GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
    • Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
    • Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde auf das Eigentum der Elbegarten GmbH hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit er seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Elbegarten GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde für den der Elbegarten GmbH entstandenen Ausfall.
    • Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und weiter zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsenen Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde jedoch bereits jetzt in voller Höhe an die Elbegarten GmbH ab und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung widerruflich ermächtigt. Die Befugnis der Elbegarten GmbHs, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Elbegarten GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen oder die Einziehungsermächtigung des Kunden zu widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann die Elbegarten GmbH verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
    • Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für die Elbegarten GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, der Elbegarten GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Elbegarten GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
    • Wird die Kaufsache mit anderen, der Elbegarten GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Elbegarten GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der Elbegarten GmbH anteilig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Elbegarten GmbH.
    • Die Elbegarten GmbH verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernde Forderung nicht nur vorübergehend um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt der Elbegarten GmbH.
  1. Gewährleistung, Mängelrüge
    • Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Im Falle einer Lieferung durch die Elbegarten GmbH ist der Kunde verpflichtet, der Elbegarten GmbH Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Insbesondere ist der Mangel detailliert zu beschreiben und anzugeben, auf welche Ursache der Mangel nach Ansicht des Kunden zurückzuführen ist.
    • Stehen dem Kunden Ansprüche wegen eines Mangels zu, ist die Elbegarten GmbH nach eigener Wahl zur für den Kunden kostenlosen Beseitigung des Mangels oder zur ersatzweisen Lieferung mangelfreier Ware berechtigt.
    • Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder die Elbegarten GmbH die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vergütung zu mindern oder Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Ziffer 9 bleibt unberührt.
    • Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung von der Elbegarten GmbH Änderungen an der Ware vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Änderungen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Sachmangel stehen und/oder eine Analyse des Sachmangels nicht wesentlich erschweren.
    • Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Dies gilt nicht für den Fall des Lieferregresses gem. §§ 478, 479 BGB und/oder sofern der entsprechende Mangel arglistig verschwiegen wurde und/oder soweit die Elbegarten GmbH besondere Garantien in Form einer Herstellergarantie übernommen hat.
    • Die vorstehende Verjährungsverkürzung gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche, für die die Elbegarten GmbH nach den Regelungen der nachfolgenden Ziffer 9 haftet.
  1. Leihgut und Pfandbeträge
  2. Zur Verfügung gestelltes Leihgut wird in Rechnung gestellt. Leihgutpfandbeträge dürfen nicht gekürzt werden; sie sind im voller Höhe mit den übrigen Rechnungsposten zu begleichen. Nach der Rückgabe des Leihgutes erfolgt eine Gutschrift des Pfandbetrages, sofern das Leihgut unbeschädigt ist.

  1. Zahlungsbedingungen
    • Die von der Elbegarten GmbH in Angeboten angegebenen Preise sind grundsätzlich Netto­preise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, schließen die Preise Verpackung, Fracht, Porto, Zölle, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise der Elbegarten GmbH „ab Werk“.
    • Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen der Elbegarten GmbH sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Wege übermittelten Rechnung zu.
    • Die Elbegarten GmbH ist berechtig, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden die Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art und Weise der Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Elbegarten GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
    • Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Elbegarten GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheckbetrag endgültig gutgeschrieben worden ist.
    • Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Elbegarten GmbH ist zulässig.
    • Werden der Elbegarten GmbH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, der Kunde seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Elbegarten GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die Elbegarten GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die Elbegarten GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
    • Die Elbegarten GmbH behält sich das uneingeschränkte Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung vor.
    • Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
  1. Lieferung
    • Es gelten die bei Beauftragung vereinbarten Lieferfristen. Lieferfristen sind allerdings nur verbindlich, wenn sie als verbindlich bezeichnet werden.
    • Lieferung ist „ab Werk” vereinbart, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.  Wird eine Lieferung der Ware durch die Elbegarten GmbH vereinbart, umfasst dies, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, lediglich die einmalige Lieferung der Ware „frei Bordsteinkante“. Die Lieferung erfolgt durch Elbegarten GmbH selbst und/oder durch ein von der Elbegarten GmbH auszuwählendes Transportunternehmen an die vom Kunden beim Auftrag angegebene Lieferanschrift, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferung ohne Behinderungen durch vom Kunden zu vertretene Umstände durchgeführt werden kann. Sollten aus nicht von der Elbegarten GmbH zu vertretenen Gründen eine mehrmalige Anfahrt an mehreren Terminen er­forderlich sein, werden die über die einmalige Lieferung hinausge­henden Aufwände entsprechend den vereinbarten Versandgebühren ge­sondert in Rechnung gestellt.
    • Die Elbegarten GmbH ist berechtigt, aus begründetem Anlass Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
    • Die von der Elbegarten GmbH zu erbringende Lieferung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Sollte die bestellte Ware nicht mehr verfügbar und/oder nur mit nicht zumutbarem Aufwand zu beschaffen sein, ist die Elbegarten GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Elbegarten GmbH wird die Nichtverfügbarkeit in diesem Fall unverzüglich dem Kunden anzeigen und für die betroffene Ware etwaig erhaltene Zahlungen erstatten. Eine Verantwortlichkeit der Elbegarten GmbH für Vorsatz oder auch Fahrlässigkeit nach Maßgabe der Haftungsregelungen gemäß Ziffer 9 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.
  1. Gefahrübergang bei Lieferung
    • Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person geht die Gefahr auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Kunden oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
    • Wenn vom Kunden gewünscht, kann aufgrund einer gesonderten Vereinbarung von der Elbegarten GmbH eine Transportversicherung abgeschlossen werden; die dadurch anfallenden Kosten trägt der Kunde.
  1. Haftungsbeschränkung
    • Die Elbegarten GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Elbegarten GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    • Die Elbegarten GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    • Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    • Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
  1. Datenschutz – Bonitätsprüfung
  2. Für den Fall, dass die Elbgarten GmbH in Vorleistung tritt (vor allem bei Lieferung auf Rechnung), behält sie sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Soweit Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) in das Ergebnis der Bonitätsauskunft einfließen, haben diese ihre Grundlage in einem wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren. In die Berechnung der Score-Werte fließen unter anderem auch, aber nicht nur, die Anschriften der Kunden ein. Das Ergebnis der Bonitätsprüfung in Bezug auf die statistische Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit verwendet die Elbgarten GmbH  zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses.

 

Bonitätsauskunft holt die Elbgarten GmbH ein bei der

Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA,

Friedensallee 254, 22763 Hamburg

 

sowie bei der

 

Creditsafe Deutschland GmbH,

Schreiberhauer Str. 30, 10317 Berlin

 

ein.
 

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für eine Bonitätsprüfung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, wofür die Elbgarten GmbH nur die notwendigen personenbezogenen Daten übermittelt. Ihr berechtigtes Interesse ist ihr Interesse an der Feststellung der Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden.

 

Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeiten

Der Kunde kann dieser Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch eine Nachricht an den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen oder gegenüber den vorgenannten Auskunfteien widersprechen. Jedoch bleibt die Elbgarten GmbH ggf. weiterhin berechtigt, die personenbezogenen Daten der Kunden zu verarbeiten, sofern dies zur vertragsgemäßen Zahlungsabwicklung erforderlich ist.

 

  1. Gerichtsstand, Weitere Bedingungen, Anwendbares Recht
    • Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage ausschließlich bei dem Gericht einzureichen, das für den Hauptsitz der Elbegarten GmbH zuständig ist. Die Elbegarten GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
    • Soweit in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nichts anderes vereinbart ist, gelten die Richtlinien für Geschäftsbedingungen beim Verkehr mit Obst und Gemüse der Bundesarbeitsgemeinschaft Gartenbau bzw. im grenzüberschreitenden Verkehr die Geschäftsbedingungen für frische, essbare Gartenerzeugnisse (EWG) (COFREUROP) und zwar auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz nicht in einer EG angehörigen Staat hat. Unsere AGB gehen jedoch in jedem Fall vor. Die genannten ergänzenden Geschäftsbedingungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Gartenbau sowie der (EWG) (COFREUROP) liegen in unseren Geschäftsräumen zur Einsicht aus.
    • Die Geschäftsbeziehung und alle daraus resultierenden Rechtsfragen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    • Transporte zwischen Elbegarten GmbH und Kunden werden ausschließlich auf Grundlage der ADSP bzw. CMR durchgeführt.